Brandschutzbeauftragter (vfdb)
Wir als Brandschutzbeauftragter übernehmen für Sie als Arbeitgeber für Klein-, Groß-, Mittel- und Industriebetriebe den Schutz der in Ihrem Betrieb befindlichen Sachgüter und Gebäude.
- Sicherheitskraft (im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes)
- Schulungen – Unterweisung der Beschäftigten (als Brandschutzhelfer)
- Problemlösung im baulichen Brandschutz im Betrieb
Sicherheitskonzepte
Unsere Leistungen
zusammen mit unseren Kooperationspartner:
- Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
nach DIN 4844-3 - Erstellen von Feuerwehrplänen
nach DIN 14095 - Erstellen der Brandschutzordnung
nach IN 14096 - Erstellen von Feuerwehrlaufkarten
nach DIN 14675 - Notfallkonzepte
Fluchtwege, Gebäuderäumungen, Soll-Ist-Vergleich - Ausbildung/Training
Brandschutzhelfer, Räumungsbeauftragter, Arbeitssicherheit nach Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs.2 und § 12 BGV A1
Brandschutzbeauftragter nach den Richtlinien der vfdb - Organisation der Gebäuderäumung
nach Arbeitsschutzgesetz § 10, Abs. 1 ArbStättV § 55 - Gefahrenabwehrplanung
Betriebliche Katastrophenschutzorganisation ( BKO) - Erstellen von Brandschutzgutachten
Brandschutztechnische Gutachten - Organisation des Arbeitsschutzgesetzes
nach Arbeitsschutzgesetz § 3 ff. - Beratung im Aufbau von Managementsystemen im Bereich Arbeitssicherheit
nach dem Systemen OHRIS oder SCC - Externe sicherheitstechnische Betreuung
nach BGV A& ( Arbeitssicherheitsgesetz ) - Unterstützung bei internen Arbeitssicherheits-Audits
nach DIN EN ISO 9001:2000, Management von Ressourcen
- Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen und Schulung der Mitarbeiter
nach der Bildschirmverordnung (BschArbV) - Beratung im Aufbau von Managementsystemen im Bereich Umweltschutz
nach DIN EN ISO 1400 ff, EG Öko-Audit - Integration der Arbeitssicherheit in bestehende QM-Systeme
Stichwort: Integrierte Managementsysteme (IMS)
Unter IMS wird in der Regel ein Managementsystem verstanden, welches mehrere Aspekte (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und andere) in einem System vereint, ohne dabei die Ziele und Wirkung in einem System vereint, ohne dabei die Ziele und Wirkung bzw. den Charakter der einzelnen Aspekte zu verlieren .
Die Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gefahrenabwehrplanung ergeben sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, der Arbeitsstättenverordnung, der Landesbauverantwortung und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASG). Die Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) A1 spricht deutlich die Fürsorge- und Unterweisungspflicht des Unternehmers an.
Die Erstellung und Aktualisierung der Rettungswegepläne und der damit verbundenen Räumungsübung resultiert aus der Arbeitsstättenverordnung § 55 sowie der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV A8), die Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne aus der Landesbauverordnung (LBO) .
Im ASG § 10 wird explizit die Organisation (organisatorische Hilfsmittel wie Rettungswegepläne, Alarmpläne, etc. und die Benennung von Beschäftigten im Bereich „Evakuierung” zum Ausdruck gebracht. Dadurch ergibt sich die Durchführung (Organisation und Dokumentation) von Räumungsübungen und der Unterweisung von Räumungsbeauftragten.