Rauch-Wärmeabzug

Rauch-WärmeabzugDie RWA (Rauch-Wärmeabzugsanlage) als ruhende Sicherheitseinrichtung wird meistens nur für den Fall der Fälle eingebaut.

 

Rauch-WärmeabzugNiemand denkt daran, dass sie wie alle anderen Bauteile auch zwischenzeitlich den normalen Umwelteinflüssen unterliegt, z.B. Verschmutzung (Stäube, ölhaltige Luft), Korrosion (aggressive Dämpfe, hohe Luftfeuchtigkeit), falsche Nutzung, versehentliche Beschädigung, Vandalismus, eine natürlichen Alterung oder auch Verschleiß.

 

Weil sie nicht ständig gebraucht wird, bleibt eine dadurch bedingte, etwaige Funktionsunfähigkeit oftmals unentdeckt! Tritt dann der Brandfall ein, muss die RWA unbedingt sicher und zuverlässig funktionieren. Das kann sie aber nur, wenn sie regelmäßig getestet und gewartet wurde.


Wartung ist ein Muss

Rauch-WärmeabzugFür Sie als verantwortungsbewussten Betreiber einer RWA gibt es klar umrissene Notwendigkeiten. Die Instandhaltung und damit die Wartung ist bei Anlagen des baulichen Brandschutzes nach den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung sowie den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnung (LBO) gesetzlich gefordert. Dies gilt ganz besonders dort, wo RWA`s aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen installiert wurden.

 

Rauch-WärmeabzugNach DIN 18232 „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen” müssen Sie eine RWA in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen lassen.