Schaumlöscher können in der Brandklasse A (glutbildende, feste Stoffe) und Brandklasse B (brennbare, flüssige Stoffe) eingesetzt werden. Durch das Schaummittel im Löschwasser wird die Oberflächenspannung des Wassers herabgesetzt und kann somit besser als Wasser in dicht gepresste Stoffe eindringen. Sie verursachen mit ihren max. neun Litern Wasser einen geringen Wasserschaden und haben eine kühlende Löschwirkung.
Bei Flüssigkeiten wird der Dampfdruck soweit abgesenkt, dass die brennbare Flüssigkeit keine ausreichende Menge brennbare Dämpfe mehr produzieren kann. Weiterhin bildet das Schaummittel einen sauerstoffundurchlässigen Schaumteppich.
Beim Einsatz von Schaumlöschern ist laut VDE in elektr. Anlagen bei Niederspannung (unter 1000 V) ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung (über 1000 V) ist nicht zulässig.