Sicherheitskonzepte

Sicherheitskonzepte – Planung – Auführung – Schulungen

Vorbeugender baulicher Brandschutz

 

Unsere Leistungen

zusammen mit unseren Kooperationspartner:

  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
    nach DIN 4844-3
  • Erstellen von Feuerwehrplänen
    nach DIN 14095
  • Erstellen der Brandschutzordnung
    nach IN 14096
  • Erstellen von Feuerwehrlaufkarten
    nach DIN 14675
  • Notfallkonzepte
    Fluchtwege, Gebäuderäumungen, Soll-Ist-Vergleich
  • Ausbildung/Training
    Brandschutzhelfer, Räumungsbeauftragter, Arbeitssicherheit nach Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs.2 und § 12 BGV A1
    Brandschutzbeauftragter nach den Richtlinien der vfdb
  • Organisation der Gebäuderäumung
    nach Arbeitsschutzgesetz § 10, Abs. 1 ArbStättV § 55
  • Gefahrenabwehrplanung
    Betriebliche Katastrophenschutzorganisation ( BKO)
  • Erstellen von Brandschutzgutachten
    Brandschutztechnische Gutachten
  • Organisation des Arbeitsschutzgesetzes
    nach Arbeitsschutzgesetz § 3 ff.
  • Beratung im Aufbau von Managementsystemen im Bereich Arbeitssicherheit
    nach dem Systemen OHRIS oder SCC
  • Externe sicherheitstechnische Betreuung
    nach BGV A& ( Arbeitssicherheitsgesetz )
  • Unterstützung bei internen Arbeitssicherheits-Audits
    nach DIN EN ISO 9001:2000, Management von Ressourcen
  • Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen und Schulung der Mitarbeiter
    nach der Bildschirmverordnung (BschArbV)
  • Beratung im Aufbau von Managementsystemen im Bereich Umweltschutz
    nach DIN EN ISO 1400 ff, EG Öko-Audit
  • Integration der Arbeitssicherheit in bestehende QM-Systeme
    Stichwort: Integrierte Managementsysteme (IMS)
    Unter IMS wird in der Regel ein Managementsystem verstanden, welches mehrere Aspekte (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und andere) in einem System vereint, ohne dabei die Ziele und Wirkung in einem System vereint, ohne dabei die Ziele und Wirkung bzw. den Charakter der einzelnen Aspekte zu verlieren .

 

Die Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gefahrenabwehrplanung ergeben sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, der Arbeitsstättenverordnung, der Landesbauverantwortung und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASG). Die Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) A1 spricht deutlich die Fürsorge- und Unterweisungspflicht des Unternehmers an.

 

Die Erstellung und Aktualisierung der Rettungswegepläne und der damit verbundenen Räumungsübung resultiert aus der Arbeitsstättenverordnung § 55 sowie der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV A8), die Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne aus der Landesbauverordnung (LBO) .

 

Im ASG § 10 wird explizit die Organisation (organisatorische Hilfsmittel wie Rettungswegepläne, Alarmpläne, etc. und die Benennung von Beschäftigten im Bereich „Evakuierung” zum Ausdruck gebracht. Dadurch ergibt sich die Durchführung (Organisation und Dokumentation) von Räumungsübungen und der Unterweisung von Räumungsbeauftragten.