![]()
Für uns beginnt die Wartung regelmäßig wie eine Prüfung. Anhand der Unterlagen und Checklisten prüfen wir die baulichen Gegebenheiten und stellen evtl. Veränderungen der RWA fest. Auch kontrollieren wir die Erreichbarkeit von Auslösestellen. Sind Mängel da, machen wir gegebenenfalls Änderungs- oder gleich Verbesserungsvorschläge.
Bei den RA-Geräten ist generell folgendes zu beachten:
Neben der üblichen Reinigung und Schmierung der einzelnen Bauelemente sowie der Überprüfung von Dichtungen etc. machen wir umfangreiche Kontrollen nach anlagespezifischen Checklisten wie:
- Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion
- Prüfung des Energievorrats
- Wiegen der CO2-Flaschen und Vergleich mit dem angegebenen Prüfgewicht (Bei Untergewicht, Berstscheibenkorrosion oder Überschreitung des Prüftermins sowie bei Prüfbetätigung der RWA mit vorhandenen CO2-Flaschen müssen wir diese austauschen.)
- Eingehende Kontrolle mit Nachjustierung etc. und Funktionsprüfung des Rauchabzugsgerätes
- Prüfen der Steuerleitungen (pneumatisch oder elektrisch) bzw. der Arbeitsleitungen
- Druckprüfung
- Durchgangsmessung
- Durchführung der gleichen Prüfungen bei thermischen Auslösungen mit CO2-Patronen wie bei den zentralen Betätigungselementen mit CO2-Ansteuerung
- Durchmessen der Druckgasgeneratoren und gegebenenfalls Austausch (spätestens nach drei Jahren)
- Testen der elektromagnetischen oder -motorischen Ansteuerungen
- Überprüfen der Akkus auf ihre Belastbarkeit (spätestens alle 3 - 5 Jahre sind sie auszutauschen, je nach Herstellerangabe)
- natürlich im Zuge der Wartung Mitüberprüfung auch des Zubehörs; mit dazu gehört beispielsweise die Kontrolle von Lichtkuppeln und Lichtbandklappen als RA-Gerätebestandteil
- Erstellen des Prüfberichtes und Eintrag ins Prüfbuch
- Im Zuge der mit unserer Wartung verbundenen Überprüfung der Anlage auf Funktionsfähigkeit und der übrigen Wartungsmaßnahmen stellen wir auch evtl. notwendigen Instandsetzungsbedarf, auch vorbeugender Art, der über kleine Reparaturen hinausgeht, fest.